Türkgücü oder Schweinfurt? Entscheidung vom Gericht vertagt – aber nur bis Mittwoch
Am heutigen Montag fand eine erste Sitzung zu der Frage darüber statt, ob nun Türkgücü München oder der 1. FC Schweinfurt der zweite Starter des Bayrischen Fußballverbands im DFB-Pokal sein soll. Und damit der Gegner des FC Schalke 04. Eine Entscheidung wurde heute noch nicht gefällt, das Gericht vertagte diese – aber lediglich bis Mittwoch.
Mitte dieser Woche wird der Revierclub also voraussichtlich endgültig wissen, ob er demnächst ein Heimspiel gegen den 1. FC Schweinfurt oder ein Auswärtsspiel in München bei Türkgücü zwischen seinen regulären Spielplan schieben muss. Aus sportlicher Sicht machte das aktuell schon sehr wohl einen Unterschied, hat Türkgücü doch für die bereits gestartete Drittliga-Saison seinen Kader auf Profi-Verhältnisse aufgerüstet. Währenddessen spielt der 1. FC Schweinfurt weiter als Viertligist in der Regionalliga Bayern, mit einem entsprechend schwächeren Kader. Und auch, was die Reisestrapazen für ein solches Nachholspiel, das dann wohl unter der Woche stattfände, macht es aus Schalker Sicht durchaus einen Unterschied, ob man ein Heimspiel bestreiten darf oder insgesamt rund 1.200 Kilometer nach München reisen muss.
Bis Mittwoch wird man sich auf Schalke aber noch gedulden müssen, ehe Richterin Gesa Lutz von der 37. Zivilkammer des Landgerichts München schließlich festlegen wird, wer Schalker Gegner sein wird.
Muss Schalke im Olympiastadion antreten?
Grund dafür ist vornehmlich, dass man das „alles noch einmal gründlich überdenken“ wolle. Ganz elementar ist aber schon einmal die Aussage der Richterin, dass sehr wohl ordentliche Gerichte in die Verbandsautonomie bezüglich der Nominierungspraktiken für ihre Wettbewerbe eingreifen darf. Damit ist das Landgericht München überhaupt erst einmal zuständig für diesen Fall.
Geprüft werden solle nun, ob der Verband sich an seine eigenen Regeln gehalten habe. Die korrekte Anwendung dieser bei der Entscheidung für den 1. FC Schweinfurt werde nun untersucht. Dabei geht es nicht allein um die sportlichen Meriten, die man im DFB-Pokal gewinnen kann. Der Antritt in der ersten Hauptrunde des DFB-Pokals wird den Amateurclubs mit 110.000 Euro versüßt. Geld, das beide Clubs gerade in Corona-Zeiten natürlich bestens gebrauchen könnten. Am Mittwoch wird dann also eine Entscheidung fallen. Ob danach noch Einspruch eingelegt werden kann, ist nicht bekannt. Die Auslosung der 2. Hauptrunde ist für den 18. Oktober geplant. Voraussichtlich würde man das Nachholspiel bis dahin absolviert haben wollen.