Aufsichtsrat Ulupinar vs. Ehrenrat von Schalke 04: So entschied das Landgericht

Ender Ulupinar ist Mitglied des Aufsichtsrats des FC Schalke 04. Im November 2024 war er in dieses Gremium gewählt worden. Nur ein halbes Jahr später sorgte er mit öffentlicher Kritik an Axel Hefers Standpunkten für reichlich Missmut. Die Causa landete nun sogar vor Gericht, das am Dienstag eine Entscheidung dazu traf.
Man erinnert sich wohl ungerne. Doch die vergangene Saison endete mit der schlechtesten Bilanz der Vereinsgeschichte, als der FC Schalke 04 als 14. der Tabelle nur hauchdünn dem Absturz in die 3. Liga entkam. In der Woche nach dem letzten Spieltag am 18. Mai 2025, als Schalke zu Hause mit 1:2 gegen die SV Elversberg verlor, griff Ender Ulupinar in die Tasten.
In einem Beitrag bei Facebook teilte er gegen Aufsichtsratsboss Axel Hefer aus, der zwar heftige Kritik am sportlichen Abschneiden übte. Personelle Konsequenzen aber hatte Hefer ausgeschlossen. Das stieß bei Ulupinar auf keine Gegenliebe. Für eine Aufbruchsstimmung, die nach dem miserablen Abschneiden dringend nötig sei, würde Ulupinar durchaus zu solchen Maßnahmen greifen. Zumindest sei Hefers Position und die Bekanntgabe dieser nicht mit Ulupinar abgesprochen gewesen, wie er es wohl als Teil des Aufsichtsrats erwartet hatte. Auch persönliche Konsequenzen der Verantwortlichen hätten zumindest diskutiert werden müssen, stellte Ulupinar öffentlich fest.

Ulupinars Kritik kein Verstoß gegen S04-Satzung
Das hatte Konsequenzen für den meinungsstarken Ulupinar. Im Aufsichtsrat wurde er aus allen Ausschüssen zu einzelnen Themenbereichen entfernt. Und es folgte noch eine weitere Reaktion, um die es nun vor Gericht ging. Der Ehrenrat des FC Schalke 04 sprach im August 2025 eine Verwarnung an Ulupinar aus. Dieser habe „gegen Satzung, Leitbild und die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats verstoßen“.
Dagegen erwirkte Ulupinar eine einstweilige Verfügung beim Landgericht, weil diese Verwarnung „formell und materiell rechtswidrig sei“. Er habe nicht gegen die Satzung des Vereins verstoßen, argumentierte Ulupinar. Eine Auffassung, der das Gericht damals und auch jetzt wieder folgte. Gegen die erfolgt einstweilige Verfügung hatte der Ehrenrat nämlich Widerspruch eingelegt, woraufhin es am Dienstag zur mündlichen Verhandlung kam. Darin wich das Landgericht nicht davon ab, der Argumentation Ulupinars zu folgen. Die Verwarnung des Ehrenrats war rechtswidrig.
Damit verfügt Ender Ulupinar nun über einen höchstrichterlichen Beleg, dass er mit seiner Kritik keine Verstöße beging. Seine weitere Zusammenarbeit mit den übrigen Mitgliedern des Aufsichtsrat dürfte dies dennoch nicht wieder in harmonische Bahnen lenken, steht zu vermuten.