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Christina Rühl-Hamers neu im Lizenzierungsausschuss der DFL

Christina Rühl-Hamers
Foto: imago images

Christina Rühl-Hamers ist künftig im Lizenzierungsausschuss der Deutschen Fußball Liga (DFL) vertreten. Die 36 Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga wählten die 46 Jahre alte Finanzvorständin des FC Schalke 04 am Mittwoch auf der Generalversammlung in Dortmund für drei Jahre in ihr neues Amt. Das teilte die DFL mit.


Rühl-Hamers ist auf Schalke seit Oktober 2020 für die Bereiche Finanzen, Personal und Recht zuständig. Nun sitzt sie zusätzlich im Lizenzierungsausschuss des Liga-Verbandes. Der Ausschuss trifft verbandsintern die Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren der Profi-Klubs.

Auf der S04-Website erklärte Rühl-Hamers, sich auf ihre Mitarbeit in dem „verantwortungsvollen Ausschuss“ zu freuen. Sie möchte bei der Ausübung ihres Amtes ihre gesamte „Expertise und Erfahrung gewinnbringend für alle Vereine der deutschen Ligen einbringen“. Ihre Tätigkeit als Vorständin bei Königsblau soll jedoch nicht beeinträchtigt werden, ganz im Gegenteil. „Gleichzeitig halte ich die Interessen des S04 immer im Fokus“, machte die 46-Jährige deutlich. Allerdings müssten die Fußballklubs „konstruktiv und im Sinne des Sports zusammenarbeiten. Ausschüsse wie dieser spielen dabei eine elementare Rolle.“

Ausschuss trifft endgültige Lizenz-Entscheidung

Vorsitzender des DFL-Lizenzierungsausschusses bleibt Jan-Christian Dreesen (54) vom FC Bayern München. Als sein Stellvertreter fungiert Thomas Treß (56, Borussia Dortmund). Neben Rühl-Hamers ist aus der Bundesliga noch Oliver Frankenbach (54, Eintracht Frankfurt) in dem Gremium vertreten. Die 2. Bundesliga entsendet Gerrit Floruß (50, 1. FC Heidenheim) und Dirk Weißert (57, SpVgg Greuther Fürth) in den Ausschuss.

Ob ein Verein die Lizenz für die 1. oder 2. Bundesliga erhält, wird im Lizenzierungsverfahren entschieden. In jedem Jahr müssen Bewerber bis zum 15. März ihre Unterlagen einreichen. Die Geschäftsführung der DFL prüft die Anträge und erteilt (mit Auflagen oder Bedingungen) oder verweigert die Lizenz. Klubs, die mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Anschließend gibt der Lizenzierungsausschuss nach Anhörung der Bewerber und der DFL in letzter Instanz eine endgültige Entscheidung bekannt.

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