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Hohe Geldstrafe für Fan-Vergehen – Schalke 04 will Einspruch einlegen

Schalke 04
Foto: imago images

Die Begeisterung über den Aufstieg war groß. So groß, dass bis zu 2000 Fans nach dem entscheidenden 3:2-Erfolg des FC Schalke 04 über den FC St. Pauli unerlaubterweise den Rasen der Veltins-Arena stürmten. Das gefiel dem Deutschen Fußball-Bund jedoch gar nicht. Auf genauso wenig Zustimmung stieß beim DFB das Abbrennen von Bengalischem Feuer und Rauchtöpfen. Das Sportgericht verurteilte den Bundesliga-Aufsteiger am Montag deshalb zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 93.106 Euro.


Von der Summe darf der Revierklub nach eigenen Angaben bis zu 31.000 Euro „für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden“. Akzeptieren möchte der FC Schalke das Urteil jedoch nicht. Daher plant der Verein, Einspruch einzulegen. Der DFB-Kontrollausschuss hatte Anklage in zwei Fällen wegen unsportlichen Verhaltens der Schalke-Anhänger erhoben.

Vier Schwerverletzte nach Platzsturm

Vor dem Anpfiff der Partie des 33. Spieltages hatten Anhänger von Königsblau im eigenen Block wenigstens 40 bengalische Feuer und acht Rauchtöpfe gezündet. Dadurch verspätete sich der Beginn der Partie um eine Minute. Als weiteres Vergehen kreidete das Sportgericht dem Klub an, dass nach dem Schluss der Begegnung bis zu 2000 Schalker Anhänger den Platz stürmten. Auch dabei kam es zum Abbrennen von Pyrotechnik. Mehrere Personen zogen sich Verletzungen zu, vier sogar schwere. Zusätzlich verletzte sich ein Polizeibeamter auf dem Arena-Ring, als er in eine Auseinandersetzung mit einem Schalker Fan geriet. Für die Vorkommnisse vor Anpfiff des Spiels werden auf der Grundlage des Strafzumessungsleitfadens 53.106 Euro fällig. Die Strafe für den Platzsturm beläuft sich auf 40.000 Euro.

Erst vor Kurzem hatte der DFB Malick Thiaw (20) und Darko Churlinov (21) zur Zahlung von jeweils 25.000 Euro verdonnert. Beide Spieler hatten während des Platzsturms ebenfalls je ein Bengalisches Feuer in der Hand gehalten. Das Sportgericht hatte argumentiert, dass die Verwendung von Pyrotechnik im Stadioninnenraum untersagt sei.

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