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Das Thema Glücksspiel beschäftigt Deutschland nun schon seit einigen Jahren. Über einen langen Zeitraum war die rechtliche Situation rund um das Glücksspiel weitgehend ungeklärt und auch undurchsichtig. Der neue Glücksspielstaatsvertrag, der nun im Juli 2021 in Kraft treten soll, bedeutet eine ganze Reihe an Veränderungen. Das betrifft nicht nur das Online Glücksspiel. Auch die Sportwetten sind hier in einem großen Umfang betroffen.

Legale Online Sportwetten sind nach wie vor möglich, doch kommt es hier für Wettfreunde und auch für Buchmacher zu Änderungen, die mit massiven Einschränkungen verbunden sein werden. Mehr zur rechtlichen Situation wird in der Folge ausführlich erklärt. Wer gerne wettet, wird dies auch weiterhin tun können. Aber manche Dinge werden sich definitiv in diesem Jahr verändern.

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 als Dreh- und Angelpunkt

Bereits im Oktober 2020 trat eine Übergangsregelung in Kraft. Hierbei handelt es sich inzwischen um die 3. Auflage des Sportwetten Glücksspielstaatsvertrages. 2012 wurde der damalige Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland vom Europäischen Gerichtshof zurückgewiesen.

Der Gerichtshof argumentiert die Zurückweisung damit, dass die Beschränkung auf maximal 20 Lizenzen dafür gesorgt hätte, dass keine Wettbewerbsfreiheit bestand. Auch der angefertigte Entwurf 2017 wurde von den Gerichten so kommentiert, dass dieser sich auf jeden Fall anfechten ließe. Das Verwaltungsgericht Darmstadt stoppte im April 2020 abermals das Verfahren zur Lizenzverteilung. In der Begründung war zu lesen, dass dieses intransparent und diskriminierend sei.

Ist Wetten denn nun weiterhin problemlos möglich?

Die geplanten Änderungen werden auf jeden Fall enorme Einschnitte für den Sportwetter bedeuten. Die Spieler, die nur zum Spaß ihre einfache Kombiwette abgeben, werden hier keine großen Einschränkungen spüren. Für professionelle Sportwetter ändert sich aber gewissermaßen alles. Allein durch das Einzahlungslimit werden Wettambitionen zum Teil bereits im Keim erstickt.

Die Übergangslösung ist in vollem Gange

Bereits am 15. Oktober 2020 trat eine Übergangslösung in Kraft. Für die Buchmacher bedeutete das, dass sie nun bereits das geforderte Einzahlungslimit von 1000 Euro implementieren mussten und ebenfalls hatten sie dafür zu sorgen, den geforderten Panik-Knopf zu installieren. Dank dieses Knopfes ist es Spielern möglich, sich selbst für den Zeitraum von 24 Stunden zu sperren.

In der Übergangsregelung traten noch weitere Einschränkungen in Kraft, die besonders die Fußballwetten hart treffen. Ereigniswetten sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt. Auch Wetten auf Eckstöße oder gelbe und roten Karten sind verboten.

Das gleichzeitige Einloggen bei mehreren Buchmachern ist nicht mehr möglich. Sämtliche Logins und Wettabgaben sollen zentral überwacht werden.

Das Einsatzlimit ist aber noch aktueller Gegenstand der Diskussionen. Vollkommen ungeklärt ist derzeit noch, ob das Einzahlungslimit von 1000 Euro pro Nutzer für alle Anbieter gelten soll, oder ob damit eine Einzahlung pro Anbieter gemeint ist.

Außerdem muss noch geklärt werden, ob das Limit individuell in Abhängigkeit von Gehaltsnachweisen oder vom Vermögen erhöht werden kann. Zudem steht aber auch noch immer die Datenspeicherung bzw. Überwachung im Fokus der Diskussionen. Die Übergansregelung setzt die Anbieter zudem unter Druck, da sie sich bereits jetzt, also in dieser Übergangsphase, für das Lizenzverfahren bewerben sollen.

Die Sicherheit der Spieler

Alle diese Punkte sollen wegen des Spielerschutzes umgesetzt werden. Doch begeisterte Vielspieler und gleichermaßen auch die Buchmacher sehen sich hier mit erheblichen Nachteilen konfrontiert.

Auf der anderen Seite erhöht sich die Sicherheit der Spieler in der Tat erheblich. Denn zukünftig müssen lizensierte Anbieter mindestens 5 Millionen Euro hinterlegen und sie müssen gleichzeitig die Spielergelder separat verwahren. Im Falle einer Insolvenz des Betreibers hätten betroffene Spieler hier sehr viel mehr Hoffnung, ihren Gewinn doch noch ausgeschüttet zu bekommen.

Auch wenn das in der Tat ein echter Vorteil ist, so stehen Spieler und insbesondere die Buchmacher den Änderungen sehr skeptisch gegenüber. Die größte Hürde wird für viele Wettanbieter die 5 Millionen Grenze sein.

Hinzu kommt noch, dass bei Regelverstößen bis zu 500.000 Euro Strafe drohen. Dies wirkt, trotz der Lockerung der Lizenzen, für einige sicherlich sehr abschreckend. Die Einsatzlimits werden mit Gewissheit für Umsatzeinbußen bei einigen Buchmachern verantwortlich sein.

Die Verfasser des neuen Glücksspielstaatsvertrages haben bei der Ausarbeitung des Vertrages aber offensichtlich eines nicht bedacht. Einige Experten sind der Meinung, dass es ein Hinwenden zu illegalen bzw. nicht regulierten Märkten geben wird. Sowohl das Einsatzlimit als auch das Blockieren von Zahlungsdienstleistern kann sehr schnell dazu führen, dass vor allem Vielspieler dahin abdriften könnten.

Der Glücksspielvertrag und das Sponsoring

Doch die vorgesehenen Änderungen haben auch einen gewaltigen Einfluss auf die Sportwetten-Werbung und das Sport-Sponsoring. Der aktuelle Entwurf zum Glücksspielvertrag 2021 verbietet den Buchmachern, mit Sportprominenz zu werben.

Einige Gegner sind aber der Meinung, dass diese Maßnahme noch lange nicht ausreicht. Sie fordern sogar, dass Sportwetten-Werbung komplett verboten wird. Das gilt auch für das Spitzensport-Sponsoring durch Glücksspiel-Anbieter. Das würde natürlich auch für den FC Schalke 04 deutliche Auswirkungen haben, da es dann auch das Aus für ihren Premium-Sponsor „bet-at-home“ bedeuten würde. Ohnehin könnte es für die Schalker im Sommer ungemütlich werden.

9,3 Mrd. Euro wurden im Jahr 2019 für Sportwetten umgesetzt, was Zahlen aus dem Bundesfinanzministerium belegen. Der milliardenschwere Sportwettenmarkt ist hart umkämpft. Wer hier bestehen möchte, muss eindeutig für seine eigene Sichtbarkeit sorgen. Da sich die Angebote logischerweise inhaltlich nur wenig voneinander unterscheiden, setzen die Buchmacher vor allem auf die „Markenbotschafter“. Das sind die bekannten Gesichter aus dem Spitzensport, die hierfür besonders gerne eingesetzt werden.

Die Liste der bekannten Werbegesichter ist ellenlang. Kaum jemand wird wohl Oliver Kahn, Stefan Effenberg, Schwimm-Olympiasiegerin Franziska van Almsick oder auch Steffi Graf bis heute vergessen haben. Sie alle waren wichtige Bestandteile der in der Glücksspielwerbung.

Doch genau das soll nun ein Ende haben, denn der neue Glücksspielvertrag besagt, dass die Werbung für Sportwetten mit bekannten Sportlern und Funktionären unzulässig ist. Die Folge ist das Auflösen bereits langjähriger Werbepartnerschaften.

Suchtexperten melden sich zu Wort

Vielen Suchtexperten scheinen diese Regelungen dennoch nicht ausreichend zu sein. Sie vertreten die Ansicht, dass sowohl die Vereine als auch die Verbände in der Verantwortung stehen. Gerade sie sind es ja, die den Glücksspiel-Anbietern noch immer die Werbemöglichkeiten zur Verfügung stellen.

Hier herrscht vollkommenes Unverständnis darüber, dass die Sportler mit einem Trikotsponsor aus dem Sportwetten-Bereich auftreten – die Werbung für Alkohol und Nikotin sei schließlich ja auch längst verboten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage entwickelt.