Seit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes von 2007 ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln verboten. Dies schließt auch das Fußballstadion – bis auf gesondert gekennzeichnete Raucherbereiche – mit ein. Mit der Einführung von elektronischen Zigaretten und Vaporizern ist es jedoch zu Unsicherheiten unter Rauchern gekommen. Schließlich vermeiden die innovativen Produkte schädlichen Tabakrauch durch das sanfte Erhitzen ihres Inhalts, sodass von Passivrauchen nicht mehr die Rede sein kann. Was Fußballfans jetzt beachten müssen, zeigt der folgende Beitrag.
Wie die Experten von Tabakguru bestätigen, verändert sich die Rechtslage für Raucher in Deutschland stetig. So regelt das Bundes-Nichtraucherschutzgesetz zwar herkömmliche Tabakprodukte, auf die innovativen E-Zigaretten wurde dieses bisher allerdings nicht ausgeweitet. Vielmehr ist die Regelung des Dampfens in der Öffentlichkeit Ländersache. Es fällt also in den meisten Ländern Deutschlands auf den Gebäudebetreiber zurück, eine Erlaubnis zum Dampfen auszustellen. Ein bundesweites Verbot wurde für E-Zigaretten allerdings schon eingeführt: Seit Anfang Oktober 2024 dürfen die elektronischen Zigaretten nicht in geschlossenen Räumen genutzt werden, in denen mehrere Personen arbeiten. Im Freien, in Einzelbüros und speziell dafür vorgesehenen Räumen darf allerdings gedampft werden. Im Fußballstadion wäre damit das Rauchen mit E-Zigaretten theoretisch möglich – oder?
Die FIFA selbst erlaubt das Mitführen von Zigaretten und E-Zigaretten – doch damit ist nicht auch zwangsläufig deren Verwendung gemeint. Denn: Der UEFA Leitfaden legt es Stadionbetreibern ans Herz, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Tabakfreiheit in den Gebäuden durchzusetzen. Der Leitfaden besagt unter anderem, dass allen Stadionbesuchern das Recht auf saubere Luft zugesprochen wird. Um ein rauchfreies Stadion durchzusetzen, wird im Leitfaden deshalb Folgendes empfohlen:
Der UEFA Leitfaden bezieht sich dabei auch auf E-Zigaretten: Obwohl sie Tabak rauchfrei erwärmen, enthalten sie die Substanz Nikotin und sind deshalb in Bezug auf die Gesundheit anderer bedenklich. Zudem können Stadionbesucher aus der Ferne vermutlich nicht zwischen Tabakrauch und dem Dampf von E-Zigaretten unterscheiden – was die Durchsetzung der Tabakfreiheit im Stadion zusätzlich erschweren würde.
Ob die Leitlinien der UEFA umgesetzt werden, hängt letztlich aber vom Stadionbetreiber selbst ab. Mittlerweile ist es aufgrund der UEFA Leitlinien in den meisten Stadien Deutschlands gänzlich untersagt, E-Zigaretten und Vaporizer zu verwenden – obwohl die FIFA das Mitführen derselben nicht ausdrücklich verboten hat. Dementsprechend sollten Fußballfans vor dem Besuch eines Events die jeweilige Stadionordnung genau überprüfen.
Ein bundesweites Verbot von E-Zigaretten besteht seit Oktober 2024 für geschlossene Arbeitsräume, in denen mehrere Personen tätig sind. Damit sind nicht nur Büros und Konferenzräume gemeint, sondern auch Lager und Werkstätten.
Die Experten von Tabakguru haben festgestellt, dass Raucher auf Reisen besonders achtsam sein müssen. In öffentlichen Verkehrsmitteln darf weder geraucht noch gedampft werden. Aufgrund ihrer vielfältigen Geschmacksrichtungen ist die E-Zigarette äußerst beliebt geworden – trotzdem haben Betreiber wie die Deutsche Bahn das Tabakverbot mittlerweile auch auf die elektronische Zigarette und Vapes ausgeweitet.
Ob E-Zigaretten im Fitnessstudio verwendet werden dürfen, hängt vom jeweiligen Betreiber und seiner Hausordnung ab. Ein allgemeines Verbot für die Verwendung elektronischer Zigaretten in geschlossenen Räumen gibt es bisher zwar nur für Arbeitsräume – dennoch berufen sich die meisten Gym-Betreiber auf ein generelles Rauchverbot.