„Inakzeptabel“: So begründet die S04-Fanhilfe ihre Anzeige gegen die Magdeburger Polizei
Die Partie zwischen dem 1. FC Magdeburg und dem FC Schalke 04 (2:2) hat ein Nachspiel. Im Mittelpunkt steht jedoch nicht der Ausgang der Begegnung, sondern Geschehnisse fernab der Avnet Arena. Mehr als 550 Fans des Revierklubs verpassten das Unentschieden, da die Polizei sie am Magdeburger Bahnhof Herrenkrug festsetzte. Die „Königsblaue Hilfe“ (KBH) stellte nun Strafanzeige gegen die verantwortlichen Beamten.
Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg rechtfertigte am Abend nach dem Spiel ihren Einsatz, der auch die Ultras Gelsenkirchen (UGE) traf. Es seien mehr als 180 Sturmhauben, 80 Mund-/Zahnschutze, Handschuhe und Taschenmesser entdeckt worden, hieß es in einem Bericht der WAZ. Zudem nahmen die Ordnungshüter von acht Männern im Alter zwischen 20 und 33 Jahren zahlreiche Fanaufkleber, zur Vermummung geeignete Textilien sowie ein Kartenmesser an sich. Die Polizei leitete anschließend Ermittlungsverfahren ein. Gegen 17.10 Uhr reisten die überprüften Anhängerinnen und Anhänger in einem ICE in Richtung Hannover ab.
Nach Angaben der zuständigen Bundespolizeiinspektion hätten zuvor am Bahnhof in Helmstedt rund 350 Schalker Anhänger auf der Anreise den Intercity-Zug nach Magdeburg verlassen, um sich zu vermummen. Anschließend seien sie wieder in den Zug eingestiegen.
„Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld“
Am Donnerstag (29. August) teilte die S04-Fanhilfe mit, dass sie bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen die Einsatzleitung der Polizei Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung im Amt gestellt habe. Weitere rechtliche Schritte werden folgen, hieß es in einem Statement der KBH. So soll ein Gericht feststellen, „dass der Einsatz rechtswidrig war“. Auch wird die Möglichkeit erwogen, „ob betroffene Fans Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haben“.
Die Vorwürfe, die die Schalker Fanhilfe erhebt, sind schwerwiegend. So seien am Bahnhof Herrenkrug anwesende Schalker „stundenlang ohne Wasser“ in einem Polizeikessel festgehalten worden. Ohne die Möglichkeit zur Nutzung von sanitären Einrichtungen seien sie zudem „ungeschützt der Sonne ausgesetzt“ gewesen. Die Beamten hätten Anwesende „bis in den Intimbereich durchsucht und einer Personalienfeststellung unterzogen“. Dieses Vorgehen sei „inakzeptabel“.
Alle, die ebenfalls von der Maßnahme betroffen waren und sich der Klage anschließen wollen, sollen sich beim Heimspiel gegen den 1. FC Köln (1. September, 13.30 Uhr) am Infostand der KBH gegenüber dem Mitgliedseck auf dem Umlauf der Arena melden.
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