Schalke wagt diesen juristischen Schritt – DFL not amused
Die neue Führung des FC Schalke 04 wagt jetzt einen juristischen Schritt, der bei der davon betroffenen DFL nicht auf Gegenliebe stößt. Offenbar versucht man auf Schalke, sich gegen die so empfundene Wettbewerbsverzerrung durch die Regelung zu den Werksvereinen in der DFL zur Wehr zu setzen.
Wie die Sportbild berichtet, hat sich der FC Schalke 04 dazu entschieden, eine sogenannte Beiladung beim Bundeskartellamt bei der Entscheidung zur weiteren Verfahrensweise bei der 50+1-Regel zu beantragen. Dieser Antrag wurde positiv beschieden, was wiederum den Verantwortlichen der DFL sauer aufstößt.
Eigentlich war vorgesehen, endlich Rechtssicherheit im Umgang mit den Ausnahmen von der 50+1-Regel zu erlangen und damit ein seit Jahren schwelendes Reizthema zu befrieden. Zumal dieses ungelöste Problem stets auch andere potenzielle Investoren abschreckte und voraussichtlich auch weiterhin tun wird.
Denn mit der beantragten Beiladung des FC Schalke 04 interveniert dieser bei der avisierten Lösung für den Umgang mit dem VfL Wolfsburg und mit Bayer Leverkusen. Diese sollten verbindlichen Bestandsschutz als Teilnehmer der DFL erhalten. Im Gegenzug war vorgesehen, dass sie Ausgleichszahlungen an die übrigen Clubs leisten. Es war sogar bereits Zustimmung seitens des Kartellamts signalisiert worden.
Schalkes neue Führung kommt zu einer anderen Bewertung der Lage
Doch zu einer endgültigen Entscheidung kam es nicht, auch weil u. a. der Investor von 1860 München intervenierte und es Diskussionen um die Rechtmäßigkeit des jüngsten Stimmverhaltens von Martin Kind für Hannover 96 gab.
Der Ärger der DFL bezieht sich vor allem darauf, dass sich Schalke 04 erst jetzt zu diesem Schritt entschloss, obwohl die Anstrengungen, die 50+1-Regel in juristisch wasserdichte Gefilde zu überführen, bereits seit fünf Jahren laufen.
Eine Stellungnahme des FC Schalke holte die Sportbild auch ein. Dort argumentiert man so, dass die geplante Neuregelung nicht weit genug gehe. Sie sorge für eine dauerhafte Wettbewerbsverzerrung gerade gegenüber eingetragenen Vereinen, wie es der FC Schalke einer ist. Nachträgliche Ausgleichszahlungen könnten den Wettbewerbsvorteil, den die Werksclubs bereits erlangt hätten, nicht mehr ausgleichen. Wie es in dieser Angelegenheit weitergeht, wird man erst in einiger Zeit erfahren, da sich durch die Schalker Entscheidung zusätzliche Verzögerungen ergeben.
Vollkommen richtig so. Auch wenn ich kein Schalker bin sollte die DFL KEINERLEI Ausnahmen zulassen. Wer die 50+1 Regel nicht einhalten will oder kann, hat im Profifußball nichts zu suchen! Es sollten generell mal einige Deals genauer unter die Lupe genommen werden. Ob es der Katar-Deal der Bayern, das Investment von Kühne beim HSV oder meinetwegen die Mauscheleien bei Hertha BSC sind!
Jeder Verein der sich gegen Investoren versperrt wird auf Sicht in die Bedeutunglosigkeit verfallen.