Rassismus-Eklat um Schalke-Star Antwi-Adjei: DFB greift durch

Schalkes Christopher Antwi-Adjei wurde beim DFB-Pokalspiel in Leipzig Opfer rassistischer Beleidigungen. Der DFB hat nun harte Strafen gegen den Regionalligisten Lok Leipzig verhängt.
Nach den rassistischen Beleidigungen gegen Schalkes Christopher Antwi-Adjei im DFB-Pokalspiel beim 1. FC Lokomotive Leipzig hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) seine Entscheidung getroffen. Der Spitzenreiter der Regionalliga Nordost wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. Zudem muss der Verein sein nächstes Heimspiel im DFB-Pokal unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen – die Haupttribüne, der Unterrang sowie die Blöcke 1 bis 6 („Dammsitz“) bleiben geschlossen.
Der DFB erlaubte dem Klub, bis zu 10.000 Euro der Geldstrafe in präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung zu investieren. Konkret soll dieser Betrag für die Entwicklung eines Aktionsplans verwendet werden, der Diskriminierung künftig verhindern und Aufklärungsarbeit im Verein fördern soll.
Die Vorfälle ereigneten sich Mitte August während der Pokalpartie gegen den FC Schalke 04, die der Zweitligist mit 1:0 nach Verlängerung gewann. Bereits in der 13. Minute wurden von Zuschauern aus dem Leipziger Block rassistische und beleidigende Rufe gegen Antwi-Adjei laut. Der Spieler meldete die Vorfälle sofort dem Schiedsrichterteam, woraufhin gemäß dem DFB-Drei-Stufen-Plan zunächst eine Stadiondurchsage erfolgte. Das Spiel wurde anschließend für rund zehn Minuten unterbrochen.
DFB ahndet rassistische Beleidigungen gegen Schalke-Star Antwi-Adjei
Lok Leipzig hatte die rassistischen Entgleisungen seiner Anhänger unmittelbar nach dem Spiel scharf verurteilt, sich öffentlich von den Tätern distanziert und sich bei Christopher Antwi-Adjei entschuldigt. Außerdem bemühte sich der Verein aktiv um die Identifizierung des mutmaßlichen Hauptverantwortlichen und leitete interne Konsequenzen ein. Diese Schritte wurden vom DFB als strafmildernd gewertet.
Straferschwerend fiel hingegen ins Gewicht, dass Lok Leipzig in der Vergangenheit bereits mehrfach durch diskriminierendes Verhalten einzelner Anhänger sportgerichtlich auffällig geworden war. Der DFB betonte in seiner Mitteilung, dass es sich um wiederholte Vorfälle handele, die ein konsequentes Einschreiten erforderlich machten.
Das Urteil des DFB-Sportgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Verein hat 24 Stunden Zeit, Einspruch gegen die Entscheidung des Einzelrichters einzulegen.