Nächste Runde im Streit zwischen Fährmann und S04: Gütetermin festgelegt
Ralf Fährmann und der FC Schalke 04 stehen vor Gericht – am 9. Dezember könnte eine Entscheidung fallen. Im Streit um eine Abmahnung und Fährmanns Zukunft beim Verein ist ein Gütetermin anberaumt worden.
Im Rechtsstreit zwischen dem FC Schalke 04 und Torhüter Ralf Fährmann könnte bereits am 9. Dezember eine Entscheidung gefallen sein. An diesem Tag wird ein Gütetermin beim Arbeitsgericht Gelsenkirchen angesetzt, bei dem versucht werden soll, eine Einigung zwischen den streitenden Parteien zu erreichen. Das bestätige das Arbeitsgericht Gelsenkirchen der dpa. Der 36-Jährige, der noch bis zum 30. Juni 2025 beim Revierklub unter Vertrag steht, hatte sich gegen eine Abmahnung gewehrt, die er nach einem umstrittenen Interview erhalten hatte.
Das Arbeitsgericht bestätigte, dass das Verfahren anhängig sei und der Torwart gegen die Abmahnung klage. Eine Gerichtssprecherin erklärte: „Herr Fährmann wehrt sich gegen die Abmahnung.“
Der FC Schalke 04 zeigte sich in einer Stellungnahme überzeugt, dass die Abmahnung „zurecht und juristisch einwandfrei“ ausdrücklich sei. Der Verein erklärte, er habe dem Torhüter mehrfach Gesprächsangebote gemacht: „Der Verein hatte Ralf Fährmann im Vorfeld mehrfach Gesprächsangebote unterbreitet, er entschied sich nun für den Weg, vor dem Arbeitsgericht Klage gegen die Abmahnung einzureichen“, teilte der Klub mit.
Zoff mit Fährmann: Schalke empört über Informationsleck
Der ehemalige Schalke-Kapitän hatte jedoch andere Pläne und weigerte sich, über eine Vertragsauflösung zu verhandeln, nachdem er im Sommer suspendiert worden war. Seitdem trainierte er erst noch mit der U23 des Vereins.
Ein weiterer Streitpunkt zwischen dem Verein und Ralf Fährmann betrifft die Weitergabe von internen Informationen an die Medien. Schalke kritisierte, dass die Bild-Zeitung den Inhalt der Abmahnung bereits kannte, noch bevor der Verein selbst darüber informiert wurde. Der Klub äußerte: „Die Weitergabe von Interna an die Presse ist aus unserer Sicht nicht im Sinne von Schalke 04 und kein Vorbild für unsere jungen Spieler.“
Der Ausgang des Gütetermins am 9. Dezember könnte nun entscheidend für den weiteren Verlauf des Streits zwischen dem Torwart und dem Verein sein. Sollte es keine Einigung geben, dürfte der Rechtsstreit weitergehen und möglicherweise zu einer gerichtlichen Entscheidung führen.
„Schalke kritisierte, dass die Bild-Zeitung den Inhalt der Abmahnung bereits kannte, noch bevor der Verein selbst darüber informiert wurde.“
„Der Verein“ wusste also nichts über die Inhalte der eigenen Abmahnung?
Wenn ich schreibe, was ich von den Verantwortlichen halte,kommt wieder der große Zensor. Also überlasse ich das der Fantasie des Lesers.
„Der Verein hatte Ralf Fährmann im Vorfeld mehrfach Gesprächsangebote unterbreitet, er entschied sich nun für den Weg, vor dem Arbeitsgericht Klage gegen die Abmahnung einzureichen.“
Auf die Idee, VOR der lächerlichen Abmahnung das Gespräch zu suchen, kam man indess nicht. Es ging immer nur darum, ein Druckmittel gegen Fährmann ui erzeugen, um ihn zum Verlassen des Vereins zu nötigen.
„Die Weitergabe von Interna an die Presse ist aus unserer Sicht nicht im Sinne von Schalke 04 und kein Vorbild für unsere jungen Spieler,“
Welche „Vorbildfunktion für junge Spieler“ hat denn das Mobben und Nötigen von Spielern, um sie aus laufenden Verträgen zu drängen?
…. und wieder verkneife ich mir die Wertung der Schalker Verantwortlichen….