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Polizei antwortet Vorwürfen der S04-Ultras wegen verbotener Choreo

Veltins-Arena
Foto: IMAGO

Beim FC Schalke 04 tummelt sich nicht nur ein besonders treues Publikum, sondern auch ein besonders aktives und kreatives. Der letzten, für den Heimauftakt gegen den 1. FC Kaiserslautern geplanten kreativen Aktion schob die Polizei jedoch einen Riegel vor. Um die Begründung dafür ist nun ein öffentlicher Streit entbrannt.


Zunächst hatten die Schalker Ultras für ihre Nordkurve wieder eine so aufwändige wie umfangreiche Choreo geplant, deren Thematik wie gewohnt nicht öffentlich gemacht wurde. Nicht wenige Zuschauer, auch wenn sie selbst nichts mit den Ultras zu tun haben, empfinden derartige Choreos als schönen Teil des Stadionerlebnisses oder auch einer Übertragung am TV.

Diesmal intervenierte die Polizei aber wegen eines Umstands, der seit dieser Saison in der Veltins-Arena nicht mehr erlaubt ist. Und zwar gibt es zwei Beobachtungsfenster der Sicherheitsorgane – über den Blöcken G und H – die nicht mehr verhängt werden dürfen. Genau das wäre der Fall bei der geplanten Choreo gewesen, weshalb sie keine Genehmigung erhielt.

Schalke Fans
Foto: IMAGO

Ultras reagieren mit Vorwürfen, Polizei kontert

Da dies in der letzten Saison noch anders war, beschwerten sich die Ultras über Ungleichbehandlung und einen „Kleinkrieg“, die die Polizei mit den Ultras anzettele. Für die Darstellung dieser Sichtweise äußerten sich die Ultras sogar öffentlich in einer – empörten – Stellungnahme.

Dabei kam ihnen ihr Club FC Schalke 04 allerdings nicht zu Hilfe. Er bestätigte, dass die Ausgestaltung der geplanten Choreo „nicht genehmigungsfähig“ gewesen sei. Und auch die Polizei wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass diese Änderungen beschlossen und klar kommuniziert worden seien, wovon es nun auch kein Abweichen geben könne. Bei der Durchführung einer Choreo müsse den Personen in den Beobachtungsfenstern freie Sicht aufs Geschehen garantiert seien, anders würde diese Einrichtung quasi ad absurdum geführt.

Ein allgemeines Choreo-Verbot bestünde aber keineswegs. Lediglich die geänderten Bedingungen müssten fortan berücksichtigt werden.

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