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DFB verhängt Geldstrafe wegen Becherwürfen im DFB-Pokal

DFB Pokal
Foto: imago images

Die erste Runde im DFB-Pokal hat der FC Schalke 04 mit einem 4:1-Sieg beim FC Villingen souverän gemeistert. Der Auftritt beim Oberligisten vom 8. August hat nun einen guten Monat später allerdings noch Folgen für die königsblaue Klubkasse.


Denn das Sportgericht des DFB verurteilte S04 „wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro. Konkret wurden in der 51. und 78. Minute „jeweils drei Getränkebecher aus dem Schalker Zuschauerblock auf das Spielfeld geworfen.“ Der FC Schalke 04 hat die Geldstrafe bereits akzeptiert, kann damit aber aufgrund der mit dem Einzug in die zweite Runde verbundenen Garantieeinnahmen aus den Bereichen TV- und Vermarktung auch leben.

Pokal wird ab dem Achtelfinale richtig lukrativ

Nach 128.757 Euro in der ersten Runde spült alleine die Teilnahme an der zweiten Runde garantierte 257.514 Euro in die Kasse. Hinzu kommen die Zuschauereinnahmen ausder Partie beim TSV 1860 München, die am 26. Oktober um 18.30 Uhr im Stadion an der Grünwalder Straße angepfiffen wird.

Richtig lukrativ freilich wird der DFB-Pokal erst ab dem Achtelfinale, in dem dann schon sichere 515.028 Euro winken. Im Viertelfinale gibt es 1,004 Millionen Euro und für jeden Halbfinalisten weitere 2,008 Millionen Euro. Welche Prämien die beiden Finalisten erhalten, ist bislang noch nicht klar. Einiges dürfte auch davon abhängen, ob das Berliner Olympiastadion für das Endspiel voll ausgelastet werden kann.

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