Wegen Facebook-Post: Schalke-Zoff geht in die nächste Runde

Nach zwei Niederlagen vor dem Landgericht Essen zieht der Ehrenrat des FC Schalke 04 im Streit mit Aufsichtsratsmitglied Ender Ulupinar vor das Oberlandesgericht Hamm.
Der vereinsinterne Streit beim FC Schalke 04 entwickelt sich zu einem Fall für die nächste gerichtliche Instanz. Wie die WAZ berichtet, hat der Ehrenrat nach zwei Niederlagen vor dem Landgericht Essen erneut Berufung eingelegt. Damit wird sich nun das Oberlandesgericht Hamm mit dem Konflikt zwischen dem Ehrenrat und Aufsichtsratsmitglied Ender Ulupinar befassen.
Ausgangspunkt der juristischen Auseinandersetzung ist ein Social-Media-Beitrag Ulupinars aus dem Mai 2025. Darin hatte er den Aufsichtsratsvorsitzenden Axel Hefer öffentlich kritisiert, nachdem dieser personelle Konsequenzen infolge der sportlich enttäuschenden Saison ausgeschlossen hatte. Ulupinar widersprach deutlich und erklärte, die Aussagen spiegelten nicht seine „Sicht auf die Lage wider“. Zugleich forderte er eine „kompromisslose, schonungslose, ehrliche Aufarbeitung“ und die Übernahme persönlicher Verantwortung.
Der Ehrenrat reagierte darauf mit einer Verwarnung gegen den Unternehmer. Nach Darstellung des Gremiums seien die Äußerungen „vereinsschädigend bzw. satzungs- und leitbildwidrig“ gewesen. Zudem habe Ulupinar aus Sicht des Ehrenrats „interne Vorgänge und Abstimmungsprozesse des Aufsichtsrats“ offengelegt, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht, aus der die WAZ zitiert.
Schalke-Streit um Ulupinar eskaliert weiter
Ulupinar ging juristisch gegen die Maßnahme vor – mit Erfolg. Das Landgericht Essen gab seinem Antrag auf einstweilige Verfügung gleich zweimal statt. Laut Gericht fehlte eine ordnungsgemäße Anhörung vor der Sanktion. In der Begründung heißt es: „Unstreitig fehlte es an einer entsprechenden vorherigen Anhörung des Vorstands und des Aufsichtsrates durch den Ehrenrat.“ Damit wurde die Verwarnung bereits aus formellen Gründen gestoppt, ohne dass das Gericht die inhaltliche Rechtmäßigkeit bewertete.

Dennoch verfolgt der Ehrenrat den Fall weiter. Wie die Ruhr Nachrichten berichten, sieht das Gremium weiterhin Klärungsbedarf. In einer Stellungnahme heißt es: „Das Verfahren ist u.a. aus formellen Gründen vom Landgericht Essen beendet worden. Grund dafür sind insbesondere Fragen, wie die Vereinssatzung im betroffenen Abschnitt anzuwenden ist.“ Ziel sei es, Rechtssicherheit zu schaffen und „im Sinne des Vereins Klarheit darüber erlangen, wie die Satzung in Zukunft anzuwenden ist“.
Damit erreicht der ungewöhnliche Konflikt innerhalb der Schalker Führung eine neue Eskalationsstufe. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm dürfte nun nicht nur für die beteiligten Parteien, sondern auch für die zukünftige Auslegung der Vereinsstatuten richtungsweisend sein.