Ex-U23-Trainer Fröhling reicht Klage gegen den FC Schalke 04 ein
Im März 2022 trennten sich nach fast vier Jahren die Wege von Torsten Fröhling (56) und dem FC Schalke 04. Die U23 war in der Regionalliga West in den Tabellenkeller abgerutscht und in akute Abstiegsgefahr geraten. Der Revierklub zog die Notbremse und entschied sich, Fröhling nach einer deprimierenden 0:4-Heimschlappe gegen Fortuna Düsseldorf II am 31. Spieltag von seinen Aufgaben zu entbinden.
Am Ende der Saison 2021/22 wollte sich der FC Schalke 04 ohnehin von dem Ex-Profi (FC St. Pauli, Hamburger SV) trennen. Die Neubesetzung erfolgte damit vorzeitig. U15-Coach Jakob Fimpel (33), der erst am 1. Juli 2022 seinen Dienst antreten sollte, rückte auf den Stuhl des U-23-Cheftrainers. Unter seiner Leitung kletterte der königsblaue Nachwuchs noch von Platz 15 auf Rang 9.
Monate nach der Trennung sehen sich Verein und Ex-Coach nun vor Gericht wieder. Grund für die Klage ist nach Informationen von „Revier Sport“ allerdings nicht die vorzeitige Freistellung Fröhlings, sondern die Befristung seines Vertrages. Der 56-Jährige vertritt die Ansicht, dass nach zwei Jahren im Verein ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen sei. Er möchte daher eine Weiterbeschäftigung erwirken.
Fröhling „einfach ausgetauscht“
Dem Bericht zufolge kritisiert Fröhlings Anwalt Horst Kletke, dass sein Klient „einfach ausgetauscht“ worden sei. „Das ist arbeitsrechtlich nicht in Ordnung“, moniert Kletke, der als Experte für Fußball-Arbeitsrecht gilt. „Nur ein Sachgrund hätte eine Befristung gerechtfertigt. Doch der ist nicht gegeben“, betont Kletke im Gespräch mit „Revier Sport“.
Der Revierklub sieht dies naturgemäß anders. „Aus Sicht des FC Schalke 04 ist das Arbeitsverhältnis mit Torsten Fröhling gemäß der im Vertrag verankerten Laufzeit ordnungsgemäß zum 30. Juni 2022 ausgelaufen“, heißt es von Seiten des Vereins. „Auf dieses Vertragsende und die damit branchenübliche Befristung hatten sich beide Parteien bei der Unterzeichnung im Mai 2021 ausdrücklich und einvernehmlich verständigt. Nur bei Aufstieg in die 3. Liga hätte sich der Vertrag automatisch verlängert.“
Vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat Fröhling in erster Distanz recht bekommen. Gegen das Urteil hat S04 jedoch Berufung eingelegt. Darüber hinaus strebt Königsblau eine außergerichtliche Verständigung an. „Wir sind immer bereit miteinander zu reden“, merkt Kletke an. „Ob es am Ende zu einer Einigung kommt, ist natürlich eine andere Sache.“