DFB-Pokal

Schalke 04 hat immer noch keine Klarheit: BFV muss DFB-Pokalgegner neu benennen

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Foto: imago images

Der FC Schalke 04 muss sich weiterhin gedulden in Sachen DFB-Pokal. Das Landgericht in München hat den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) am Mittwoch dazu aufgefordert einen neuen Erstrundengegner für die Knappen zu benennen.


Eigentlich hatten alle Beteiligten damit gerechnet, dass die 37. Zivilkammer des Landgerichts München I heute festlegt gegen wen die Schalker ihr Erstrundenmatch im DFB-Pokal bestreiten werden. Doch das Gericht hat am Mittwoch keine Entscheidung gefällt, sondern den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) wieder in die Pflicht genommen.

Türkgücü oder Schweinfurt?

Der BFV hatte Schweinfurt bei der Pokal-Nominierung den Vorzug vor Türkgücü München gegeben. Der Drittliga-Aufsteiger machte jedoch auch den Platz im DFB-Pokal für sich geltend und erhob Klage gegen die BFV-Entscheidung.

Die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz äußerte sich heute folgt zu dem Sachverhalt: „Wir haben die Nominierungs-Entscheidung an den BFV zurückgegeben. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Meldung von Schweinfurt 05 nicht auf die Spielordnung des BFV gestützt werden kann. Demnach war die Meldung der Unterfranken für den Pokal eine „Rechtsverletzung“ gewesen. Das Landgericht hat den Fußballverband nun dazu aufgefordert erneut ein Team zu bestimmen.

Wann der BFV eine Entscheidung treffen wird ist offen. Mit Blick auf den engen Terminplan, drängt die Zeit jedoch.

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